Wie kann man ein Logo schützen lassen?
Ein Logo ist ein grafisch gestaltetes Zeichen, das oft zur Kennzeichnung eines Produkts, Unternehmens, Vereins, einer Organisation odgl. verwendet wird.
In den allermeisten Fällen bietet sich die Anmeldung einer Wort-Bild-Marke an, um ein Logo schützen zu lassen. Dadurch wird die Kombination aus Wortlaut und grafischer Gestaltung geschützt.
Der Wortlaut alleine kann durch die Anmeldung einer Wortmarke geschützt werden, während eine Bildmarke auch Zeichen schützen kann, die nur aus grafischen Elementen besteht.
Je nachdem, wo das Logo geschützt werden soll, steht markenrechtlicher Schutz in einzelnen Ländern als nationale Marke (zB in Österreich), in der EU als Unionsmarke oder im Wege der Erstreckung in ca. 90 Länder als internationale Registrierung offen.
Welche Kosten sind mit einer Markenanmeldung verbunden?
Für jede Art der Markenanmeldung sind grundsätzlich amtliche Gebühren zu bezahlen. Deren Höhe richtet sich nach dem gewünschten Land bzw. Gebiet und beträgt zwischen EUR 300,00 und mehreren tausend Euro (bei großflächigen internationalen Registrierungen). Die aktuellen Gebühren für österreichische Marken und Unionsmarken können Sie auf unserer Website finden.
Hinzu kommt unser Pauschalhonorar. Dieses richtet sich nach dem ausgewählten Paket und ist ebenfalls auf den jeweiligen Unterseiten zu finden.
Wer darf eine Marke anmelden?
Eine Marke darf prinzipiell jedermann anmelden, dh Privatpersonen genauso wie Unternehmen. Für Markenanmeldungen in Österreich ist ein Wohnsitz bzw. eine Niederlassung im Inland erforderlich, andernfalls ist ein Vertreter oder Zustellungsvbevollmächtigter zu benennen. Dasselbe gilt für Unionsmarken in der EU, hier ist ein Wohnsitz bzw. eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat erforderlich, ansonsten ist ein Vertreter zu benennen.
Was kann als Marke registriert werden?
Die gängisten Markenformen sind:
- Wortmarken (Wörter, Zahlen, Buchstaben oder Schriftzeichen)
- Wort-Bild-Marken (Kombination aus grafischer oder bildlicher Darstellung mit Wörtern oder Schriftzeichen)
- Bildmarken (grafische oder bildliche Darstellung ohne Wörter oder Schriftzeichen)
Zudem sind im Prinzip alle Zeichen schützbar, die sich (dauerhaft und für jedermann verständlich) grafisch darstellen lassen. Daher sind unter anderem auch Klangmarken, körperliche bzw dreidimensionale Marken oder Farbmarken schützbar, sofern eine grafische Darstellung möglich ist.
Wo kann markenrechtlicher Schutz in Anspruch genommen werden?
Markenrechtlicher Schutz kann so gut wie in jedem Land der Welt beantragt werden.
Die gängisten Varianten sind:
- Nationale Marken (zB in Österreich)
- Unionsmarken für die Europäische Union (früher „Gemeinschaftsmarken“)
- Internationale Registrierungen („IR-Marken“) für eine beliebige Anzahl von Ländern aus einer derzeit ca. 90 Länder umfassenden Liste (Voraussetzung: Eine bestehende „Basismarke“)
Was ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Eine Liste mit den jeweiligen Produkten für die der Schutz angestrebt wird, ist zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Diese Liste nennt man „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis“. Die ausgewählten Waren und Dienstleistungen sind den 45 Klassen der „Klassifikation von Nizza“ zuzuordnen. Zur Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen sind allgemein verständliche Begriffe zu verwenden, die im Idealfall der Nizzaer Klassifikation entnommen werden sollten.
Welche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kennzeichens als Marke?
Die registrierte Marke gewährt Ihnen ein „Ausschließungsrecht“. Sie können anderen Unternehmen oder Personen verbieten, ein gleiches oder ähnliches Zeichen (Namen, Logo, Slogan, Grafiken, etc.), für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn die Gefahr der Verwechslung im geschäftlichen Verkehr besteht. Gegen die Verwendung durch andere Unternehmen oder Personen können Sie sich dann gerichtlich zur Wehr setzen (zB Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung). Gegen die Eintragung jüngerer Marken kann außerdem schon frühzeitig Widerspruch erhoben werden.
Wie lange ist eine Marke geschützt?
Die Marke ist mit der Registrierung für 10 Jahre ab dem Tag der Eintragung in das Markenregister geschützt. Dieser Zeitraum bezieht sich sowohl auf nationale Marken in Österreich, als auch Unionsmarken in der EU und Internationale Registrierungen. Der Schutz kann in weiterer Folge unbegrenzt für jeweils weitere 10 Jahre durch die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden.