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Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:
- Die Angebote auf dieser Website stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern es werden bestimmte Leistungen der Kanzlei zu Pauschalpreisen vorgestellt. Kunden sind auf dieser Basis herzlich eingeladen, Anfragen an uns zu richten. Erst durch eine Bestätigung der Kanzlei kommt eine verbindliche Beauftragung zustande.
- Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem jeweils ausgewählten Angebot bzw. der individuell vereinbarten Leistung. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächliche Registrierung der gewünschten Marke nicht garantiert werden kann, sondern letztendlich von der Entscheidung des jeweils zuständigen Amtes abhängig ist. Das Honorar ist auch im Falle von Zurückweisungen zur Gänze an die Kanzlei zu bezahlen.
- Vom Pauschalhonorar nicht umfasst sind: Schriftverkehr/Schriftsätze an die zuständigen Ämter bzw. gegnerischen Parteien im Falle von Beanstandungen, Widersprüchen, Löschungsverfahren; Verträge/Abgrenzungsvereinbarungen, odgl.
- Sofern nicht anders vereinbart, wird die Kanzlei als Vertreter im Markenregister eingetragen. Sämtlicher Schriftverkehr der zuständigen Ämter wird folglich an die Kanzlei zugestellt. Nach erfolgreicher Registrierung einer Marke wird der dadurch entstandene Aufwand nach Zeithonorar abgerechnet.
- Das Datenmaterial für Ähnlichkeitsrecherchen beziehen wir aus den Datenbanken des Österreichischen Patentamtes, des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie der World Intellectual Property Organization (WIPO). Vor der Anmeldung einer Marke ist die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche jedenfalls zu empfehlen um späteren Streitigkeiten wegen Markenrechtsverletzungen aus dem Wege zu gehen. Dennoch ist die Durchführung einer Ähnlichkeitsrecherche keine Garantie, dass die angemeldete Marke später nicht von Dritten angegriffen wird.